Belehrung Gesundheitspass

Die Vereinsmitglieder, die im Besitz eines gültigen Gesundheitspasses sind, haben erfolgreich an der diesjährigen gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungsbelehrung teilgenommen. Damit erfüllen sie weiterhin die erforderlichen hygienerechtlichen Vorgaben und tragen aktiv zur Sicherheit und Gesundheit im Vereinsbetrieb bei.