Auszug aus der Beitragsordnung
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2. Beiträge
Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt bis zu einem Änderungsbeschluß durch die Mitgliederversammlung.
Der jährliche Beitrag beträgt 12,00 €.
Eine Staffelung nach natürlichen und juristischen Personen gibt es nicht.
Für Jugendliche wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Jugendliche sind alle Personen unter 18 Jahren.
3. Fälligkeit und Zahlungsweise
Alle Vereinsbeiträge sind bis zum 01.02. des Jahres, bei Eintritt im Laufe des Jahres mit dem Vereinseintritt fällig.
Bei Vereinseinritt im Laufe des Jahres ist der monatlich anteilige Betrag zu zahlen. Bei der anteiligen Beitragsberechnung wird der Monat des Vereinseintritts nicht berücksichtigt.
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Die vollständige Beitragsordnung kann beim Vorstand abgefordert oder zu den Stadtmarketingveranstaltungen eingesehen werden.